Reise- und Stornobedingungen:
Preisanpassungen aufgrund Erhöhung von Treibstoffpreisen,
Steuern oder Gebühren, etc. behalten wir uns vor.
Satz- und Druckfehler sind möglich, daher schließen derartige
Irrtümer eine Verpflichtung aus.
Vorbehaltlich Programmänderungen vor Ort (z.B. wetterbedingt
oder durch kurzfristige gesetzliche Vorgaben)
Wir verwenden Bilder mit Copyright unserer Partner – ein
herzliches Danke!
Warteliste bei ausgebuchten Reisen
Sollte
es
einmal
der
Fall
ein,
dass
eine
Reise
bereits
ausgebucht
ist,
bieten
wir
Ihnen
gerne
die
Möglichkeit
einer
Warteliste
an!
Bitte
melden
Sie
sich
bei
uns.
Oft
wird
kurz
vor
Reisebeginn
noch
der
eine
oder
andere
Platz
z.B.
krankheitsbedingt
frei.
In
diesem
Fall
melden
wir
uns
ganz
unverbindlich bei Ihnen.
Mitnahme von Gehhilfen
Natürlich
sollen
Sie
sich
auf
Reisen
so
sicher
wie
möglich
bewegen
können,
deshalb
steht
der
Mitnahme
von
Gehstöcken
oder
Walkingstöcken
(im
Kofferraum)
nichts
im
Wege.
Für
größere
Gehhilfen,
Rolatoren
zum
Beispiel,
kontaktieren
Sie
uns bitte im Voraus.
Parkplätze
Für
die
Dauer
einer
Reise
können
Sie
Ihr
Auto
gerne
bei
uns
abstellen.
Es
stehen
genügend
Parkplätze
zur
Verfügung.
Diese
sind
mit
öffentlichen
Parkplätzen
gleich
zu
setzen,
d.h.
ungesichert und auf eigene Gefahr.
Reisepapiere
Alle
Reiseteilnehmer
sind
für
das
Mitführen
aller
erforderlichen
Reisedokumente
sowie
Einhaltung
der
Pass-
und
Zollvorschriften
selbst
verantwortlich.
CIMENTI
REISEN
steht
dafür
ein,
österreichischen
Staatsangehörigen
über
Bestimmungen
von
Pass-,
Visa-
und
Gesundheitsvorschriften
sowie
deren
eventuelle
Änderungen
vor
Reiseantritt
auf
Anfrage
zu
unterrichten.
Für
Angehörige
anderer
Staaten
gibt
das zuständige Konsulat Auskunft.
Allgemeine Reisebedingungen
Für
alle
unsere
Reisen
gelten
die
Allgemeine
Reisebedingungen
(ARB
1992)
Anpassung
an
die
Novelle
zum
Konsumentenschutzgesetz
BGBl.
247/93
und
an
das
Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz,
BGBI.
I
Nr.
48/2001,
die
bei
uns
im
Büro
aufliegen.
Für
Buchungen
seit
dem
01.07.2018
treten
die
Bestimmungen
des
Pauschalreisegesetzes
(PRG)
an
die
Stelle
der
§§31b
bis
31f
Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
Rücktrittsgebühren
bei
zubuchbaren
Sonderleistungen
für
zubuchbare
Sonderleistungen
wie
z.
B.
Eintrittskarten,
Theaterkarten, usw. beträgt die Stornogebühr
ab Buchung 100%.
Rücktritt mit Stornogebühr:
Es
gelten
die
Allgemeinen
Reisebedingungen
(ARB
1992,
lt.
Aushang):
ab
30
Tage
vor
Reiseantritt
10%
der
Reisekosten,
ab
29.
bis
20.
Tag
vor
Reiseantritt
25%,
ab
19.
bis
10.
Tag
vor
Reiseantritt
50%,
ab
9.
bis
4.
Tag
vor
Reiseantritt
65%,
ab
dem
3.
Tag
(72
Stunden)
vor
Reiseantritt
85%,
für
Nichterscheinen
(„no show“) verrechnen wir eine Stornogebühr von 100%.
Wir
empfehlen
unseren
Kunden
den
Abschluss
einer
Reise(storno)versicherung.
Auf
Wunsch
unterbreiten
wir
Ihnen
gerne ein Angebot der EUROPÄISCHEN
REISEVERSICHERUNG.
Reisepapiere:
Alle
Reiseteilnehmer
sind
für
das
Mitführen
aller
erforderlichen
Reisedokumente
sowie
Einhaltung
der
Pass-
und
Zollvorschriften
selbst
verantwortlich.
CIMENTI
REISEN
steht
dafür
ein,
österreichischen
Staatsangehörigen
über
Bestimmungen
von
Pass-,
Visa-
und
Gesundheitsvorschriften
sowie
deren
eventuelle
Änderungen
vor
Reiseantritt
auf
Anfrage
zu
unterrichten.
Für
Angehörige
anderer
Staaten
gibt
das zuständige Konsulat Auskunft.
Reisebüro-Sicherungs-Verordnung -
RSV (Kundengeld-Absicherung gemäß EU-Richtlinie)
CIMENTI
REISEN
ist
unter
der
GISA-Zahl
11532194
als
Pauschalreiseveranstalter
registriert
(www.gisa.gv.at/abfrage).
Die
Absicherung
wurde
mittels
Bankgarantie
durchgeführt.
Abwickler
ist
die
Europäische
Reiseversicherung
AG
Wien.
Gemäß
dem
Pauschalreisegesetz
sind
Kundengelder
bei
Pauschalreisen
von
CIMENTI
REISEN
unter
folgenden
Voraussetzungen
abgesichert.
Die
Anzahlung
erfolgt
frühestens
elf
Monate
vor
dem
vereinbarten
Ende
der
Reise.
Die
Anzahlung
beträgt
max.
20
%
des
Reisepreises.
Die
Restzahlung
erfolgt
nicht
früher
als
20
Tage
vor
Reiseantritt
–
Zug
um
Zug
gegen
Aushändigung
der
Reiseunterlagen
an
den
Reisenden.
Darüber
hinaus
gehende
oder
vorzeitig
geleistete
Anzahlungen
bzw.
Restzahlungen
dürfen
nicht
gefordert
werden und sind auch nicht abgesichert.
COVID-19-Pandemie und Reisen
Nach
nun
bereits
fast
3
Jahren
mit
Covid-19
gilt
eine
Erkrankung
am
Coronavirus
nicht
mehr
als
Pandemie,
sondern
wird
wie
jede
andere
Viruserkrankung
(z.
Bspl
Grippe)
behandelt.
D.h.
bei
Absage
einer
gebuchten
Reise
fallen
Stornokosten an.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisestornoversicherung,
wie wir sie mit unserem langjährigen Partner, der Europäischen
Reiseversicherung, anbieten.
© Cimenti Reisen, Pfarrdorf 8, A-9473 Lavamünd
+43 4356 2265 * +43 676 842 142 10 * cimenti.reisen@a1.net