Reise- und Stornobedingungen:
Preisanpassungen aufgrund Erhöhung von Treibstoffpreisen, Steuern oder Gebühren, etc. behalten wir uns vor.
Satz- und Druckfehler sind möglich, daher schließen derartige Irrtümer eine Verpflichtung aus.
Vorbehaltlich Programmänderungen vor Ort (z.B. wetterbedingt oder durch kurzfristige gesetzliche Vorgaben)
Wir verwenden Bilder mit Copyright unserer Partner – ein herzliches Danke!
Warteliste bei ausgebuchten Reisen
Sollte
es
einmal
der
Fall
ein,
dass
eine
Reise
bereits
ausgebucht
ist,
bieten
wir
Ihnen
gerne
die
Möglichkeit
einer
Warteliste
an!
Bitte
melden
Sie
sich
bei
uns.
Oft
wird
kurz
vor
Reisebeginn
noch
der
eine
oder
andere
Platz
z.B.
krankheitsbedingt
frei.
In diesem Fall melden wir uns ganz unverbindlich bei Ihnen.
Mitnahme von Gehhilfen
Natürlich
sollen
Sie
sich
auf
Reisen
so
sicher
wie
möglich
bewegen
können,
deshalb
steht
der
Mitnahme
von
Gehstöcken
oder
Walkingstöcken
(im
Kofferraum)
nichts
im
Wege.
Für
größere
Gehhilfen,
Rolatoren
zum
Beispiel,
kontaktieren
Sie
uns
bitte im Voraus.
Parkplätze
Für
die
Dauer
einer
Reise
können
Sie
Ihr
Auto
gerne
bei
uns
abstellen.
Es
stehen
genügend
Parkplätze
zur
Verfügung.
Diese sind mit öffentlichen Parkplätzen gleich zu setzen, d.h. ungesichert und auf eigene Gefahr.
Reisepapiere
Alle
Reiseteilnehmer
sind
für
das
Mitführen
aller
erforderlichen
Reisedokumente
sowie
Einhaltung
der
Pass-
und
Zollvorschriften
selbst
verantwortlich.
CIMENTI
REISEN
steht
dafür
ein,
österreichischen
Staatsangehörigen
über
Bestimmungen
von
Pass-,
Visa-
und
Gesundheitsvorschriften
sowie
deren
eventuelle
Änderungen
vor
Reiseantritt
auf
Anfrage zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Allgemeine Reisebedingungen
Für alle unsere Reisen gelten die Allgemeine Reisebedingungen (ARB 1992) Anpassung an die Novelle zum
Konsumentenschutzgesetz BGBl. 247/93 und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGBI. I Nr. 48/2001, die bei
uns im Büro aufliegen. Für Buchungen seit dem 01.07.2018 treten die Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes (PRG) an
die Stelle der §§31b bis 31f Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
Rücktrittsgebühren bei zubuchbaren Sonderleistungen
für zubuchbare Sonderleistungen wie z. B. Eintrittskarten, Theaterkarten, usw. beträgt die Stornogebühr ab Buchung 100%.
Rücktritt mit Stornogebühr:
Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992, lt. Aushang): ab 30 Tage vor Reiseantritt 10% der Reisekosten, ab
29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25%, ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50%, ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 65%, ab dem 3.
Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 85%, für Nichterscheinen („no show“) verrechnen wir eine Stornogebühr von 100%.
Wir empfehlen unseren Kunden den Abschluss einer Reise(storno)versicherung. Auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen gerne
ein Angebot der EUROPÄISCHEN REISEVERSICHERUNG.
Reisepapiere:
Alle Reiseteilnehmer sind für das Mitführen aller erforderlichen Reisedokumente sowie Einhaltung der Pass- und
Zollvorschriften selbst verantwortlich. CIMENTI REISEN steht dafür ein, österreichischen Staatsangehörigen über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt auf
Anfrage zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Reisebüro-Sicherungs-Verordnung - RSV (Kundengeld-Absicherung gemäß EU-Richtlinie)
CIMENTI REISEN ist unter der GISA-Zahl 11532194 als Pauschalreiseveranstalter registriert (www.gisa.gv.at/abfrage). Die
Absicherung wurde mittels Bankgarantie durchgeführt. Abwickler ist die Europäische Reiseversicherung AG Wien. Gemäß
dem Pauschalreisegesetz sind Kundengelder bei Pauschalreisen von CIMENTI REISEN unter folgenden Voraussetzungen
abgesichert. Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise. Die Anzahlung beträgt max.
20 % des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt nicht früher als 20 Tage vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen Aushändigung
der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinaus gehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen
dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert.
COVID-19-Pandemie und Reisen
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisestornoversicherung, wie wir sie mit unserem langjährigen Partner, der
Europäischen Reiseversicherung, anbieten:
Stornodeckung COVID-19-Erkrankung:
•
weil der Kunde an COVID-19-Symptomen erkrankt
•
weil erhöhte Temperatur gemessen wird (auch wenn ein späteres Testergebnis dann negativ ist)
•
weil der Kunde positiv auf COVID-19 getestet wurde ohne Symptome zu zeigen
•
weil ein naher Angehöriger oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und die
dringende Anwesenheit erforderlich ist.
•
weil ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und Sie sich deshalb in Quarantäne
begeben müssen
Deckung während der Reise:
•
für alle medizinischen Behandlungskosten
•
für einen allfälligen COVID-19-Test bei einschlägigen Symptomen
•
für zusätzliche Rückreisekosten
•
für zusätzliche Aufenthaltskosten (Kosten der Verlängerung).
•
Länder ohne Reisewarnung: voller Versicherungsschutz auch für COVID-19-Erkrankungen
•
Länder mit Reisewarnung wegen COVID-19: voller Versicherungsschutz außer für alles im Zusammenhang
mit COVID-19
Nicht gedeckt: eine bloße Quarantäne-Unterbringung, prophylaktisch verordneter COVID-19-Test
Es könnte passieren, dass das Reiseziel während der Reise auf Reisewarnung wegen Covid 19 (Stufe 5 oder 6) hochgestuft
wird und Sie dann so rasch wie möglich die Heimreise antreten müssen. In diesem Fall gilt der Versicherungsschutz nach wie
vor. Für Covid-19-Erkrankungen jedoch längstens für die Dauer von weiteren 14 Tagen.